Deutsches Besteuerungsrecht: Behauptung
der Zugehörigkeit zum Staat "Germanitien"
Leitsatz
Gegen
die Besteuerung kann keine Zugehörigkeit zu einem Staat "Germanitien"
eingewandt werden; dabei handelt es sich mangels eines Staatsvolks
"Germaniten" sowie mangels Staatsgebiet und Staatsmacht um ein Phantasiegebilde
einer sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtenden und daher
gemäß § 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 VereinsG zu verbietenden Vereinigung
(Anschluss an ,EFG 2011, 2189, DStRE 2012, 638;
VG Augsburg, Urteil vom Au 3 K 12.573, BeckRS, Juris).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1805 Nr. 20 ZAAAE-71236
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