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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung
Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht“- und „Kür-Teilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 98 Abs. 2 i. V. mit Anh. III Kat. 7 MwStSystRL).
Eine Feuerwerksveranstaltung, die aus aufeinander abgestimmten optischen und akustischen (musikalischen) Elementen besteht und in Form eines internationalen Feuerwerkswettbewerbs durchgeführt wird, kann künstlerischen Charakter haben und als Theateraufführung zu beurteilen sein.