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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen bei Veräußerung des letzten Grundstücks während des Erhebungszeitraums
(1) Eine GmbH in Liquidation, die bislang Grundstücke verwaltet hat und nunmehr vor Ablauf des Erhebungszeitraums ihr letztes Grundstück veräußert, kann die sog. erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ab dem Erhebungszeitraum, in dem sie ihr letztes Grundstück veräußert, nicht mehr in Anspruch nehmen, da sie nicht mehr „ausschließlich“ Grundbesitz verwaltet oder nutzt (Festhaltung an der bisherigen BFH-Rechtsprechung). (2) Die von derS. 624 BFH-Rechtsprechung vorgenommene Auslegung der „Ausschließlichkeit“ und der „Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes“ in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere nicht im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG gekürzt um 1,2 % d...