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Personalgestellung durch religiöse Einrichtungen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung – Änderungen durch das KroatienAnpG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-71115Durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den EU-Beitritt Kroatiens vom (BGBl 2014 I S. 1266) wurden eine Vielzahl von Vorschriften des UStG und der UStDV geändert. Nachdem bereits in zwei vorhergehenden Beiträgen auf die Neuregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und die Neuregelung zum sog. Mini-One-Stop-Shop eingegangen wurde, werden jetzt u. a. die neue Steuerbefreiung für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Neuregelung der Steuerbefreiung für Personalgestellungen durch religiöse Einrichtungen vorgestellt.
Ausführlicher Beitrag s..
Neue Steuerbefreiung für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
[i]§ 4 Nr. 15b UStGIn § 4 UStG wurde mit Wirkung vom folgende neue Nr. 15b in folgendem Sinne eingefügt: (Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei:)
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III und vergleichbare Leistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, (a) die nach § 178 SGB III zugelassen sind oder (b) die für ihre Leistungen na...