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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 868

Vorweggenommene Erbfolge in die Familien-GmbH

Herbert Stinn

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-71118Der Tod des GmbH-Gesellschafters kann zur unerwünschten Nachfolge in die Gesellschaftsanteile und zu erheblichen Steuerbelastungen führen. Dabei ist gerade die GmbH aufgrund der Trennung von Unternehmensträger und Rechtsträger für die vorweggenommene Erbfolge geeignet. Bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung ist zwingend auch das Besitzunternehmen in die Planung einzubeziehen.

Ausführlicher Beitrag s..

Übertragung der Geschäftsanteile vs. Einzelrechtsnachfolge

[i]Share-deal ist praktikabler und vermeidet verdeckte GewinnausschüttungenWerden die Geschäftsanteile übertragen, spricht man vom share-deal. Dagegen handelt es sich um einen asset-deal, wenn die GmbH ihre Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens und die Schulden auf einen anderen Unternehmensträger im Wege der Einzelrechtsnachfolge überträgt. Der share-deal ist die praktikablere Variante und bei der vorweggenommenen Erbfolge schon zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen vorzuziehen.

Abstimmung der Planung mit Testament und Gesellschaftsvertrag

[i]Absicherung durch Teilungsanordnung oder AbtretungsklauselDie Absicherung der Planung kann testamentarisch durch Teilungsanordnung oder alternativ durch eine Abtretungsklausel im Gesellschaftsvertrag erfolgen.

Bei einer Betriebsaufspaltung mit ei...