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BFH 5.6.2014 XI R 31/09, BBK 16/2014 S. 742

Umsatzsteuer | Vorlagebeschluss zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Nun bringt sich auch der XI. Senat des BFH in der Frage des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden ein: Er ruft den EuGH an. Anders als der V. Senat möchte der XI. Senat weg von einer Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatz- bzw. Flächenschlüssel hin zu einer möglichst weitgehenden Zuordnung der Vorsteuern zu den einzelnen Gebäudeteilen.

Nach [i]Zuordnung der Vorsteuern zu den Gebäudeteilen dem XI. Senat soll die Vorsteuer aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten möglichst den einzelnen Gebäudeteilen zugeordnet werden. Soweit danach die Vorsteuer auf den umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudeteil entfällt, ist sie abziehbar; soweit sie hingegen den umsatzsteuerfrei vermieteten Gebäudeteilen zuzuordnen ist, ist sie nach § 15 Abs. 2 UStG nicht abziehbar. Eine Vorsteueraufteilung scheidet insoweit [i]Vorsteueraufteilung nur hinsichtlich der gemischt genutzten Flächen also aus. Zu einer Vor...