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Neue Auskunftspflichten für Verrechnungspreise in Frankreich
Zusätzlicher Aufwand für große Unternehmen
Mehrere gesetzliche Bestimmungen, die Ende 2013 vom französischen Gesetzgeber verabschiedet worden sind, bezwecken mehr Transparenz großer Unternehmen gegenüber den französischen Steuerbehörden. Zu diesen Bestimmungen gehört zum einen das Finanzgesetz für 2014, das die Liste der Informationen ergänzt, die Unternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen, soweit diese Verrechnungspreise umfassen, den Steuerbehörden zur Verfügung stellen müssen (die sog. Gesamtauskunftspflichten bezüglich der Verrechnungspreise). Des Weiteren beinhalten die Bestimmungen das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerflucht und Finanzkriminalität vom . Es verpflichtet Unternehmen, die bereits den Gesamtauskunftspflichten unterliegen, zusätzlich, jährliche Auskünfte bezüglich der Verrechnungspreise einzureichen (die sog. jährlichen/vereinfachten Auskunftspflichten).
I. Ergänzungen für Unternehmen, die den Gesamtauskunftspflichten unterliegen
[i]Umfassende Auskunftspflichten bestanden bereits ab Anfang 2010Das Änderungsfinanzgesetz für 2009 hat die Gesamtauskunftspflichten bezüglich der Verrechnungspreise eingeführt. Diese gelten für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen.
Für Unternehmen, die dieser Gesetzgebung nicht unterliegen, bestehen insoweit kei...