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Verlustfreie Bewertung von Vorratsvermögen
I. Die „Marktorientierung“
„Verlustfrei“ ist ein eher umgangssprachlicher Begriff, der im HGB/EStG nicht zu finden ist. Unscharf wird zum Ausdruck gebracht: Künftige Geschäftsjahre sind von bis zum Bilanzstichtag entstandenem Verlust „freizuhalten“. Entgegen der leider unausrottbaren fachliterarischen Diktion werden Verluste nach diesem Maßstab nicht antizipiert, sondern nur die am Stichtag bestehenden erfasst .
Das u. U. gegebene Erfordernis einer Abschreibung von Vorräten gegenüber den Anschaffungs- oder Herstellungskosten („cost“) drückt IAS 2.9 durch den „net realisable value“ aus. Das HGB verlangt in § 253 Abs. 4 HGB die Berücksichtigung eines niedrigeren (gegenüber den Anschaffungs- oder Herstellungskosten) Börsen- oder Marktpreises oder eines niedrigeren beizulegenden Werts. Der Inhalt dieser „Beilage“ bleibt unbestimmt, wird also der kommentierenden Literatur zur Auslegung anheimgestellt.
II. Das Bewertungsumfeld
Einerlei ob nur förmlich ein Marktpreis vorliegt oder doch zur Auslegung des „beizulegenden Werts“ gegriffen werden muss, hat sich im handelsrechtlichen Schrifttum folgendes Bewertungsmuster herauskristallisiert:
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Gegenstand | Orientierung am |
Rohmaterial | Be... |