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BFuP Nr. 4 vom Seite 371

Geschlossene Immobilienfonds nach Einführung des KAGB – Analyse der Entscheidungsrelevanz der neuen Rechnungslegungsvorschriften

Von PD Dr. Ute Merbecks, Universität SiegenPD Dr. Ute Merbecks ist Privatdozentin an der FernUniversität in Hagen und vertritt derzeit den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Controlling an der Universität Siegen. Kontakt: ute.merbecks@fernuni-hagen.de. und Dr. Barbara Ries, Provinzial NordWest Holding AG, Münster

Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise 2008 hat sich die Europäische Union erneut mit dem Anlegerschutz auseinandergesetzt und verschiedene Richtlinien zur Transparenzsteigerung auf den Weg gebracht. Mit der Transformation dieser Richtlinien durch das 2013 verabschiedete Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden in Deutschland erstmals geschlossene Immobilienfonds investmentrechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen: Sie dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch in Form einer InvestmentAG mit fixem Kapital oder als geschlossene InvestmentKG aufgelegt werden. Im Rahmen dieses Beitrages werden speziell die neuen investmentrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für geschlossene Immobilienfonds hinsichtlich ihrer Entscheidungsrelevanz für Anleger analysiert.

1 Problemstellung und Vorgehensweise

Immobilien gelten nicht zuletzt wegen ihrer Krisensicherheit sowohl bei privaten als auch bei institutionellen Anlegern als wichtiger Bestandteil des Vermögensaufbaus und können entweder direkt oder indirekt erworben werden. In Deutschland stehen im Rahmen der indirekten Immobilienanlage offene oder geschlossene Immobilienfonds zur Verfügung. Anlässlich der Finanzmarktkrise 2008 sind insbesond...