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Steuerrecht | Sanierungserlass bei Einzelunternehmen
Bei Einzelunternehmern, die wegen eines Sanierungsgewinns eine Billigkeitsmaßnahme des FA beantragen, sind auch der Wert und die Ertragsstärke des Privatvermögens bei der Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit zu berücksichtigen. Denn ein Einzelunternehmer kann sowohl [i]Verstärkung der Unternehmenskrise durch private Krise auf sein Betriebsvermögen als auch auf sein Privatvermögen zugreifen. Konkret bedeutet dies: Einerseits kann eine private finanzielle Krise insbesondere durch überschuldetes und ertragloses Privatvermögen eine Unternehmenskrise verstärken. Die private finanzielle Krise [i]Einbeziehung der privaten Vermögenslage kann demnach eine Sanierungsbedürftigkeit begründen oder verstärken.
U hat betriebliche Schulden, die er kaum noch bedienen kann. Er hat zudem einen hohen privaten Lebensstandard und hohe Privatschulden. Durch die Überschuldung des ...