Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Strafbefreiende Selbstanzeige – Fallstricke bei der Nacherklärung von Einkünften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-69914 Angesichts der Fälle Uli Hoeneß, Alice Schwarzer und André Schmitz war Anfang des Jahres noch die Rede von der Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Nun haben sich die Finanzminister der Länder darauf geeinigt, dass dieses Rechtsinstitut zwar erhalten bleiben, aber schärferen Regeln unterworfen werden soll. Das BMF plant, den entsprechenden Referentenentwurf im August vorzulegen. Vor diesem Hintergrund macht es für jeden Steuerpflichtigen ungeachtet seiner ohnehin bestehenden gesetzlichen Verpflichtung Sinn, zeitnah und vollständig vor Inkrafttreten der Reform seine steuerlichen Verhältnisse vollständig und gewissenhaft zu berichtigen.
Ausführlicher Beitrag s..
Sperrgründe und Verjährung
Vor Erstellen einer Selbstanzeige ist festzustellen, ob einer der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO einschlägig ist und damit den Weg in die Straffreiheit versperrt. Ist kein Sperrgrund einschlägig, stellt sich die Frage, welche Besteuerungszeiträume zu berichtigen oder zu vervollständigen sind. Dabei ist zunächst zu klären, welche Steuerstraftaten strafrechtlich unverjährt sind, bevor Überlegungen zur steuerrechtlichen Festsetzungsverjährung anzustellen...