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Steuerpflicht eines Logistikdienstleisters für wiederausgeführte Drittlandsware
sowie 4 K 150/12
Dem EuGH wird i. R. d. Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob ein Zolllagerhalter, der einen Gegenstand aus einem Drittstaat aufgrund eines Dienstleistungsverhältnisses in sein Zolllager einlagert, ohne über diesen verfügen zu können, Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist, die infolge seiner Pflichtverletzung gem. Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern a. F.) i. V. mit Art. 204 Abs. 1 Zollkodex (ZK) entstanden ist, auch wenn der Gegenstand nicht i. S. von Art. 168 RL 2006/112/EG (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a) RL 77/388/EWG a. F.) für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet wird und ob Art. 236 Abs. 1 ZK die Erstattung von in solchen Fällen ihm gegenüber gleichwohl erhobener EUSt zulässt.
A. Leitsätze
Der hamburgische Senat legt dem Gerichtshof der Europäischen Union (Rs. C-226/14 und C-228/14) folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts im Wege der Vorabentscheidung vor:
I.
Gilt EUSt für Gegenstände, die als Nichtgemeins...