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FG Münster 14.5.2014 10 K 1007/13 G, NWB 31/2014 S. 2308

Gewerbesteuer | Hinzurechnung ausländischer Dividendenerträge einer Organgesellschaft

Das klargestellt, dass Beteiligungserträge aus einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die die inländische Organgesellschaft erzielt, den bei der Organmutter zu erfassenden Gewerbeertrag nicht erhöhen.

Anmerkung:

Die Klägerin ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt, die ihrerseits mehr als 70 % der Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft hält. Zwischen der Klägerin und der GmbH besteht eine gewerbesteuerliche Organschaft. Das Finanzamt behandelte im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags der Klägerin 5 % der Beteiligungserträge, die die GmbH von der italienischen Tochtergesellschaft bezogen hatte, als nicht abziehbare Betriebsausgaben i. S. von § 8b Abs. 5 KStG. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei ...