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BFH 24.4.2014 V R 27/13, NWB 31/2014 S. 2309

Umsatzsteuer | Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

Nach dem kann der Verzicht gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind.

Anmerkung:

Es geht darum, ob für die Vermietung eines Büros an einen Unternehmer, dessen Umsätze zu 20 % steuerfrei waren und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG verzichtet werden konnte. § 9 Abs. 2 UStG schließt dies grds. aus. Deshalb hat das Finanzgericht mit dem Finanzamt der Option keine Wirkung beigemessen. Die Klägerin machte jedoch geltend, die „schädliche“ Tätigkeit der Mieterin werde nur in einem 16,75 qm großen Raum ausgeübt. Wenn dies zutrifft, erkennt der BFH eine Teiloption für die übrigen Räume an (dies entspricht der gä...