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BFH 11.2.2014 IX R 22/13, NWB 31/2014 S. 2306

Einkommensteuer | Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Nach dem sind Maklerkosten, die mit der Grundstücksveräußerung in Zusammenhang stehen, grds. den Veräußerungskosten und damit dem – bei Ablauf der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbaren – Vermögensbereich zuzuordnen. Ausnahmsweise können Maklerkosten zu den Finanzierungskosten eines anderen Objekts gehören, wenn und soweit der Erlös von vornherein zur Finanzierung dieses Objekts bestimmt und auch tatsächlich verwendet worden ist. Die Verwendung des Erlöses für die Finanzierung eines anderen Objekts und dessen Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Maklerkosten mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dies setzt aber voraus, dass sich bereits im Zeitpunkt ...