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Umsatzsteuer | Verweigerung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis
Ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer (§ 14 UStG) nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat. Im entschiedenen Fall schloss die auf Zahlung S. 2314 [i]infoCenter „Rechnungen und Gutschriften“ NWB KAAAC-40697 klagende Handelsmaklerin mit dem Beklagten einen Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Versicherungen ab. In einer Zusatzvereinbarung verpflichtete sie sich, dem Beklagten Adressenmaterial (sog. Leads) gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, wobei dieser für einen Lead zu einer privaten Krankenvollversicherung 160 € zu zahlen hatte. Nachdem sie dem Beklagten für acht Leads einen Betrag von 1.280 € ohne Ausweis von Umsatzsteuer in Rechn...