Arbeitshilfe Dezember 2015

Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen ab dem Jahr 2001 aufgrund nachträglich erkannter Halbwaisenrente – Prognoseentscheidung – Anwendung der Korrekturvorschriften nach § 70 Abs. 4 EStG bzw. § 175 AO

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Kann eine Änderung der Kindergeldfestsetzung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bzw. § 175 Abs. 2 AO erfolgen, wenn die Familienkasse nachträglich Kenntnis von einer bereits vor Beantragung und Bezug der streitigen Kindergeldzahlungen bezogenen Halbwaisenrente erlangt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAE-69910