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Arbeitshilfe Oktober 2017

Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines Unterschiedsbetrages gem. § 5 a Abs. 4 EStG

Ist bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist? - Ist der Antrag im Streitfall innerhalb der Antragsfrist des § 5a Abs. 3 EStG gestellt worden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().