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IWB 14/2014 S. 516

EU | Neuregelungen im Mehrwertsteuersystem ab 2015

[i]Weitere Informationen der EU-Kommission und synoptische Gegenüberstellung unter http://bit.ly/1mXkoOjNach den aktuellen EU-Vorschriften fällt die Mehrwertsteuer für elektronisch erbrachte Dienstleistungen dort an, wo der Dienstleistungserbringer ansässig ist und es gilt der von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat festgesetzte Steuersatz. Der Normalsatz variiert EU-weit zwischen 15 und 27 %; daher nutzen Unternehmen dieses Gefälle im Rahmen der von ihnen angebotenen elektronischen Dienstleistungen, insbesondere auch im Rahmen von Telekommunikations- und E-Commerce-Angeboten (z. B. E-Book-Käufe oder Video on demand-Abruf). Bereits 2008 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Änderungen verständigt. Ab dem wird die Mehrwertsteuer zu dem Satz erhoben, der im Land des Kunden anwendbar ist. Also fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikations-, Rund...