Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 14 vom Seite 513

Über Sinn und Unsinn der spanischen Immobilien-S.L.

Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 528Inhaber einer spanischen Immobilien-S.L. allein zur eigenen Nutzung der Finca wurden durch das Urteil zur verdeckten Gewinnausschüttung überrascht ( NWB ZAAAE-45410). Die S.L.-Konstruktion ist kein Steuersparmodell mehr. Denn es ist eine klare Linie der spanischen Gesetzgebung erkennbar, die Vorteile der Immobiliengesellschaften zu beseitigen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Legislatorisches Umfeld in Spanien

[i]Früher ggf. Vermeidung der gemeindlichen Wertzuwachs- und Erbschaftsteuer über die S.L.In der Vergangenheit war die Hoffnung berechtigt, über den Umweg einer spanischen Immobilien-GmbH (S.L.) in Spanien die gemeindliche Wertzuwachs- und Erbschaftsteuer zu vermeiden. Ein willkommener Nebeneffekt war (und bleibt) die sich aus dem spanischen Handelsregister ergebende Anonymität der Gesellschafter.

[i]Körperschaftsteuerpflicht und Meldepflichten gegenüber dem HandelsregisterInsbesondere seit 2007 erfolgte aber ein sukzessiver Abbau der mit dem mittelbaren Halten der Immobilie verbundenen Steuervorteile. Zum Ersten entfiel das Sonderregime für Vermögensgesellschaften (sociedades patrimoniales), bei denen mehr als die Hälfte der Aktiva aus bestimmten, nicht betriebsnotwendigen bzw. nicht für eine aktive wirtschaftliche Tätigkeit bestimmte...