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Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO
Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gem. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n. F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein (Bezug: § 12 AO; § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Nr. 1, Satz 3 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2009; Art. 4, Art. 20 Abs. 2 DBA-Niederlande).
Wenn ein unbeschränkt Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind, so ist nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG auf das nach § 32a Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden (Progressionsvorbehalt). Gem. dem neu eingefügten § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Jahressteuerges...