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NWB BB 8/2014 S. 230

Vertragsrücktritt bei Produktmängeln erleichtert

Wer ein mangelhaftes Produkt erwirbt, kann schon dann vom Kauf zurücktreten, wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung bei 5 % des Kaufpreises liegen. Solch ein Betrag sei laut BGH nicht mehr unerheblich und rechtfertige den Rücktriff vom Kauf (vgl. ).