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NWB BB 8/2014 S. 230

Kaufkraftzuschläge: Aktualisierte Übersicht

Für einige Länder hat das auswärtige Amt die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren ins Ausland entsandten Arbeitnehmern steuerfrei zahlen können.

Hinweis

Mehr Informationen enthält z. B. die „Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum (§ 3 Nr. 64 EStG)“ der IHK München, online abrufbar unter http://bit.ly/1oMvTbf.