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Berufsrecht | Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
Dem Widerruf der Bestellung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls steht nicht entgegen, wenn dieser als Mitglied einer Erbengemeinschaft zwar über ein seine Verbindlichkeiten wertmäßig übersteigendes Immobilienvermögen verfügen soll, er aber zur Widerlegung der aus der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung resultierenden Vermutung seines Vermögensverfalls nicht darlegt, ob und inwieweit dieses Vermögen ihm auch als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Schulden zur Verfügung gestanden hat. Denn auf die Liquidität der entsprechenden Mittel kommt es insoweit entscheidend an (vgl. ; .
Entsprechendes dürfte auch für den Vermögensverfall des...