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BGH 15.05.2014 IX ZR 267/12, NWB 30/2014 S. 2232

Steuerberaterhaftung | BGH hält an Anscheinsbeweis fest

Der BGH hält auch im Hinblick auf neuere Entscheidungen zur Haftung des Anlageberaters (siehe dazu NWB FAAAE-12904) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass sich bei der Rechts- und Steuerberaterhaftung Beweiserleichterungen für die Kausalität einer Pflichtverletzung für den Eintritt eines Schadens nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bestimmen; eine Beweislastumkehr findet nicht statt (siehe dazu grundlegend ). Der Anscheinsbeweis setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung aufgrund objektiv deutlich für eine bestimmte Reaktion sprechender UmS. 2233stände einer typisierenden Betrachtungsweise zugänglich ist. Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Be...