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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld für ein in den USA studierendes Kind
Das entschieden, dass ein Kind, welches im Anschluss an sein Au-pair-Programm voraussichtlich weitere fünf Jahre wegen eines Studiums in den USA verbleibt, ausnahmsweise auch dann seinen inlänS. 2228dischen Wohnsitz beibehält, wenn es nicht die gesamte ausbildungsfreie Zeit im Inland verbringt, weil dies die finanziellen Verhältnisse nicht erlauben. Dadurch bleibt der Anspruch auf Kindergeld und die Freibeträge für Kinder bestehen.
Die Familienkasse hatte im Streitfall zunächst die Auffassung vertreten, dass die Tochter des Klägers wegen ihres alleinigen Wohnsitzes in den USA seit 2009 kein beim Kindergeld berücksichtigungsfähiges Kind mehr sei. Insbesondere würden bei den längeren Auslandsaufenthalt...