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Einkommensteuer | Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte
Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können nach dem als Betriebsstätte i. S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gem. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n. F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.
Die bisher kontrovers diskutierte Grundsatzfrage ist, ob die durch einen Land- und Forstwirt bewirtschaftete, in einem EU-Staat belegene Fläche ohne weitere Voraussetzung eine „Betriebsstätte“ i. S. des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG sein kann. Sie stellte sich bei einem beschränkt steuerpflichtigen Landwirt, der seinen Hof in Deutschland grenznah zu den Niederlanden ausübte, und zwar im Umfang von 12,9 % der ...