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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20 | Zinsschranke: BFH bekräftigt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Nach einem aktuellen Beschluss des I. Senats des BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Angesichts der deutlichen Worte des BFH ist davon auszugehen, dass es bald zu einer Vorlage an das BVerfG kommt. Betroffene Steuerpflichtige sollten ihre Steuerbescheide offen halten.

Neues zu berichten gibt es, was die Zinsschranke angeht. – Im März 2012 hatte der I. Senat des Bundesfinanzhofs erstmals – in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke gezweifelt. Der Beschluss betraf eine Sonderregelung, die Rückausnahme von der sog. Stand-alone-Klausel. Jetzt haben Prof. Dr. Dietmar Gosch und seine Richterkollegen ihre Zweifel in einem Allerweltsfall bekräftigt.

Die aktuelle Entscheidung des BFH kommt wenig überraschend und dürfte einen weiteren Sargnagel für die 2007 eingeführte Zinsschranke darstellen. Der I. Senat ist nach summarischer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG mit der Verfassu...