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Stellungnahme des IDW zu E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“
Mit Schreiben vom hat das IDW zu E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“ Stellung genommen. Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf den zukünftigen Standard zum Konzerneigenkapital sollte nach Auffassung des IDW erörtert werden, ob die grundlegende Überarbeitung des DRS 7 nicht besser in Kenntnis der Ergebnisse der derzeitigen Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ erfolgen sollte.
Das IDW regt eine stärkere Fokussierung auf konzernabschlussspezifische Fragen an. In Bezug auf die gegenüber DRS 7 neuen und umfangreichen Ausführungen zur Behandlung S. 214eigener Anteile betrifft dies bspw. weitergehende Aussagen zur Anwendung des § 301 Abs. 4 HGB. Auch die Änderung der Erstkonsolidierung innerhalb des Zwölf-Monatszeitraums nach § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB sollte nach Auffassung des IDW adressi...