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BFH 20.3.2014 VI R 43/13, BBK 14/2014 S. 651

Lohn und Gehalt | Haftungsbescheid bei Lohn durch Dritten

Bei einer Lohnzahlung durch einen Dritten haftet der Arbeitgeber nur dann für die vom Dritten nicht einbehaltene Lohnsteuer, wenn der Dritte die Lohnsteuer vorschriftswidrig nicht einbehalten und abgeführt hat.

[i]Keine Haftung bei Beachtung der Vorgaben Hat sich der Dritte aber an die Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden gehalten, scheidet eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Haftungsbescheid gemäß § 42d EStG aus.

[i]Dritter hielt sich an Mitteilung des FA Im Streitfall hatte der Dritte vom Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers die Auskunft erhalten, dass für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern keine Lohnsteuer einzubehalten sei. Als sich diese Auskunft als falsch herausstellte, nahm das FA den Arbeitgeber in Anspruch. Zu Unrecht, entschied der BFH.

Hinweis:

Bei [i]Lohnsteuer-Anrufungsauskunft möglichLohnzahlungen durch einen Dritten ist an sich der Dritte für den Einbehalt und die Abfü...