Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 29 vom Seite 759

Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen

Dieter Hold

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-68663Die Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer aus Gewissens- oder Glaubensgründen beschäftigt regelmäßig die Arbeitsgerichte. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wieviel Gewissens- und Glaubensfreiheit dem Arbeitnehmer erlaubt ist und ob eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Hier kommt es darauf an, die durch das Grundgesetz geschützten Rechte des Arbeitnehmers mit denen des Arbeitgebers abzuwägen und zu einem Ausgleich zu bringen.

Ausführlicher Beitrag s..

Rechtmäßige und unrechtmäßige Arbeitsverweigerung

[i]Erlaubte Leistungsverweigerung bei Unzumutbarkeit Ein Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung rechtmäßig verweigern, wenn sie ihm wegen eines entgegenstehenden Hindernisses nicht zugemutet werden kann und sich für ihn dabei ein Zwiespalt zwischen Gehorsamspflicht und Gewissen ergibt. Unrechtmäßig ist dagegen eine Arbeitsverweigerung, wenn er meint, die Arbeitsleistung sei unzweckmäßig oder schädlich für den Arbeitgeber oder wenn bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrags der Gewissenskonflikt voraussehbar war.

Gewissens- oder Glaubensfreiheit

[i]Inhalt der Gewissensentscheidung Nach Auffassung des BVerfG ist eine Gewissensentscheidung jede ernste, sittliche, an den Kategorien von „Gut“ ...