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IWB Nr. 2 vom Seite 44

Unternehmensgewinne

Dr. Benjamin Engel, Frankfurt/M., Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers und Dipl.-Kfm. Lukas Hilbert, Bad Honnef, Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rainer Heurung (Universität Siegen)

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Gewinne eines Unternehmens und Unternehmensbegriff in DBA

[i]OECD-Musterabkommen enthält keine (abschließende) DefinitionDie Einkunftsart der Unternehmensgewinne ist in Art. 7 OECD-MA geregelt. Dieser Artikel enthält jedoch keine Definition dessen, was unter dem „Gewinn eines Unternehmens“ zu verstehen ist. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c OECD-MA umschreibt den Begriff des Unternehmens als „Ausübung einer Geschäftstätigkeit“. Nach der Rechtsprechung des BFH soll hierin jedoch keine erschöpfende Definition des Unternehmensbegriffs zu sehen sein; daher sei ergänzend das innerstaatliche Steuerrecht heranzuziehen, sofern nicht der Abkommenszusammenhang etwas anderes erfordert oder sich die zuständigen Behörden auf eine gemeinsame Auslegung geeinigt haben ( NWB HAAAD-44648).

[i]Relevanz des § 15 Abs. 2 EStGIn einem jüngeren Judikat zum DBA Spanien 1966 hat der BFH allerdings entschieden, dass der Unternehmensbegriff (primär) aus dem Abkommen heraus auszulegen ist (