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IWB Nr. 13 vom Seite 476

Schumacker-Doktrin

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Patrick Wittenstein, LL.M. Tax Law (Maastricht), Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg und Dipl.-Kfm. Lukas Hilbert, Bad Honnef, Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heurung (Universität Siegen)

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Das maßgebliche

[i]Fall betraf die Besteuerung von GrenzpendlernGrundlage der sog. Schumacker-Doktrin ist der Fall eines Grenzpendlers. Der belgische Staatsangehörige Roland Schumacker fuhr täglich von seinem Wohnort in Belgien zu seiner Arbeitsstelle nach Köln. Nach der in den Streitjahren 1988 und 1989 geltenden Rechtslage unterlag Herr Schumacker in Deutschland mit den für seine Tätigkeit bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ( NWB BAAAA-96908). Zahlreiche Steuervorteile, die unbeschränkt Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen – insbesondere die Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands [i]Begünstigungen wurden nicht gewährt des Steuerpflichtigen (u. a. durch Splitting-Tarif und Grundfreibetrag) –, wurden Herrn Schumacker im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nicht eingeräumt. Mangels wesentlicher Einkünft...