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Keine Teilwertabschreibung auf Beteiligung an Tochtergesellschaft wegen derer Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen
Darf eine nicht börsennotierte 100 %ige Tochtergesellschaft eine Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer mehr als 10-jährigen Restlaufzeit auch bei einem deutlichen Kursanstieg der Fremdwährung am Bilanzstichtag steuerbilanziell nicht mit einem höheren Wert ausweisen, so ist die Muttergesellschaft auch nicht berechtigt, auf ihre Beteiligung an der Tochtergesellschaft allein wegen der Kursverluste der Fremdwährungsverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft eine Teilwertabschreibung vorzunehmen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2 EStG 1999/2000/2002; § 8 KStG).
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme zu bilanzieren. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren haben, begründet ein Kursanstieg der Fremd...