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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 735

Insolvenzgeldumlage – Welche Betriebe sind zahlungspflichtig?

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-68147Seit dem ziehen die Krankenkassen in ihrer Eigenschaft als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Insolvenzgeldumlage ein. Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist derzeit unklar, ob Wohnungseigentümergemeinschaften zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet sind.

Ausführlicher Beitrag s..

Grundsatz: Umlage der Arbeitgeber

[i]Arbeitgeber sind allein umlagepflichtigDie Mittel für die Zahlung des Insolvenzgelds werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht (§ 358 Abs. 1 SGB III). Die alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß (, SozR 4100 § 186b Nr. 2).

Allein entscheidend für die Zahlungspflicht ist zunächst die Arbeitgebereigenschaft; Größe, Branche und Ertragslage des Betriebs sind unmaßgeblich.

Ausnahmen: Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte

[i]Gesetzliche Negativ-ListeDer Gesetzgeber selbst definiert den Begriff „Arbeitgeber“ näher, bestimmt allerdings, dass Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie private Haushalte von der Zahlung der Umlage ausgenommen werden (§ 358 SGB III). Durch eine nicht erschöpfende Aufzählung im Gesetzestext wird ergänzt, welche Arbeitgeber „insbesondere“ der öff...