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Sozialversicherungsrecht | Ausschluss aus der (beitragsfreien) Familienversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH
Als Ausprägung des sozialen Elements in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht die Familienversicherung Familienangehörigen von Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen die eigene beitragsfreie Versicherung (§ 10 SGB V). Ausgeschlossen aus der Familienversicherung sind, weil sie nach Ansicht des Gesetzgebers den Schutz der S. 2072gesetzlichen Krankenversicherung nicht bedürfen, u. a. selbständig tätige Angehörige (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V), selbst wenn sie aus dieser Tätigkeit zeitweise keine oder nur geringe Einkünfte erzielt haben sollten. Allein die gesellschaftsrechtliche Stellung als Alleingesellschafter und Mitgeschäftsführer einer GmbH rechtfertigt diesen Ausschluss allerdings so lange nicht (vgl. NWB JAAAE-16001;