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BGH 01.07.2014 VI ZR 345/13, NWB 28/2014 S. 2071

Medienrecht | Kein Auskunftsanspruch gegen Internetportal bei Persönlichkeitsverletzung

Der Betreiber eines Internetportals ist nicht berechtigt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. Dem durch persönlichkeitsverletzende Inhalte einer Internetseite Betroffenen kann allerdings ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen. Im entschiedenen Fall hatte der klagende frei praktizierende Arzt auf der Website der beklagten Betreiberin eines Internetportals eine Bewertung über sich gefunden, in der über ihn verschiedene unwahre Behauptungen aufgestellt wurden; diese wurden auf sein Verlangen hin von der Beklagten gelöscht. Seine Klage auf Auskunft über Name und Anschrift des Verfassers der Bewertung hatte in den Vor...