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NWB Nr. 28 vom Seite 2064

Zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung bei kurzfristiger Fortführung des Unternehmens durch den Veräußerer

Marco Fuß

Der Kläger im Streitfall V R 33/13 war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ( NWB JAAAE-67839). Geschäftsgegenstand war der Vertrieb und die Vermietung von Hardware und Software aller Art. Das Finanzamt erließ gegenüber dem Kläger einen Haftungsbescheid. Der Haftungsanspruch beruhte im Wesentlichen auf der Veräußerung des Geschäftsbereichs IT-Vermietung an eine schweizerische Gesellschaft. Im Rahmen der Veräußerung, wurde der gesamten Kundenbestand, der Warenbestand und das Zubehör an den Erwerber mit übertragen. Diese Veräußerung behandelte der Kläger als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (vgl. § 1 Abs. 1a UStG). Dies begründete der Veräußerer insbesondere damit, dass die GmbH laut Kaufvertrag ihre Tätigkeit in diesem Geschäftsbereich einstellen und im Anschluss an die Veräußerung ausschließlich als ausführendes Dienstleistungsunternehmen tätig sein sollte.

Später wurde jedoch eine Ergänzungsvereinbarung zum ursprünglichen Kaufvertrag getroffen. Da rechtlich ungeklärt sei, ob die Erwerberin in Deutschland für die Vermietung Umsatzsteuer in Rechnung stellen müsse oder ob die Umsatzsteuerpflicht – aufgrund des...