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BMF 05.05.2014 IV D 2 - S 7105/11/10001, BBK 13/2014 S. 600

Umsatzsteuer | BMF zur Umsatzsteuer bei Organschaften

In seinem Schreiben vom zieht das BMF nach eigenen Angaben Konsequenzen u. a. aus den Vorlagebeschlüssen des BFH an den EuGH.

Nach dem BMF-Schreiben wird Abschnitt 2.8 UStAE geändert und enthält nun Beispiele für die organisatorische Eingliederung über eine Beteiligungskette zum Organträger. So kann z. B. eine organisatorische Eingliederung der Enkel-Gesellschaft zum Organträger über [i]Organisatorische Eingliederung über Beteiligungskettedie identischen Geschäftsführungen der Tochter-Gesellschaft und des Organträgers herbeigeführt werden.

Hinweis:

Zu [i]Eigentliche Streitfragen bleiben ungeklärt den eigentlich spannenden Fragen der Vorlagebeschlüsse äußert sich das BMF indes nicht. Die Vorlagebeschlüsse betreffen nämlich die Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft auf Personengesellschaften (als Organgesellschaften) und die europarechtliche Vereinbarke...