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BMF 05.06.2014 IV D 2 - S 7300/07/10002: 001, BBK 13/2014 S. 598

Umsatzsteuer | BMF zur Umsatzsteuer bei Pkw-Privatnutzung

Das BMF nimmt zur Vorsteuer und Umsatzsteuer bei gemischt-genutzten Kfz Stellung, vor allem im Hinblick auf die Nutzung von Kfz für sog. nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, z. B. für den ideellen Bereich von Vereinen, denn insoweit ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich .

[i]Kein Vorsteuerabzug bei nichtwirtschaftlicher TätigkeitDie entgeltliche Überlassung von Kfz an Arbeitnehmer gilt jedoch nicht als nichtwirtschaftlich. Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und den laufenden Kosten ist daher möglich. Entgeltlich ist eine Überlassung stets dann, wenn die Privatnutzung durch [i]Entgeltliche Überlassung an Arbeitnehmer den Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder aufgrund einer betrieblichen Übung gestattet wird . Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer löst dann USt auf der Grundlage der lohnsteuerlichen Werte aus, z. B. 1 %-Methode .

Wird [i]Vereinfachung mit 80 % des 1 %-Betrags für das Kfz einkommensteuerlich die...