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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 709

Die Abrechnung der Selbstanzeige

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-67858In letzter Zeit nimmt die Häufigkeit von Selbstanzeigen aufgrund prominenter Fälle wie auch durch den Ankauf und die Auswertung von Steuer-CDs zu. Für den Steuerberater stellt sich die Frage, wie seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selbstanzeige abzurechnen sind.

Ausführlicher Beitrag s..

Grundsätze

[i]Unabhängig von BezeichnungDie Abrechnung hängt nicht davon ab, ob die Selbstanzeige als solche bezeichnet wird oder als bloße Nacherklärung.

Ausweislich des § 30 StBVV wird nur die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige nach § 371, § 378 Abs. 3 AO einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder der Nachholung der Angaben nach dieser Vorschrift abgerechnet. [i]AbrechnungseinheitenDie Abrechnung der Selbstanzeige erfolgt für jedes Steuerjahr und für jede Steuerart.

[i]Keine Abrechnung nach § 30 StBVVDie strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt für die Steuerhinterziehung – außer in besonders schweren Fällen – fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) und fünf Jahre in Fällen der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 384 AO). Für weiter zurückliegende Zeiträume tritt strafrechtliche Verjährung ein. Die Festsetzungsfrist im Besteuerungsverfahren beträgt jedoch in Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wird für die nur festsetzungsrechtlich nicht v...