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BFH 20.3.2014 VI R 74/13, NWB 27/2014 S. 1999

Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

Nach dem ist eine auswärtige (Groß-)Baustelle keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht.

Anmerkung:

Das Urteil entspricht der Rechtsprechung des BFH bis zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, denn die Fahrtkosten sind dem Kläger in den Jahren 2008 und 2009 entstanden. Für derartige Fälle hat sich die Rechtslage mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285) ab dem aber grundlegend geändert. [i]Für eine Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen s. Harder-Buschner/Schramm, Beilage zu NWB 9/2013 S. 2 Während nach der Rechtsprechung des BFH für Sachverhalte bis zum Veranlagungszeitraum 2013 eine auswärtige Tätigkeitsstätte – wie eine Baustelle – nicht durch...