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BFH 12.3.2014 I R 55/13, NWB 27/2014 S. 1997

Körperschaftsteuer | Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (hier infolge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken gemäß deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (Bestätigung und Fortführung des NWB OAAAD-62350, zum Teil entgegen BStBl 2008 I S. 506).

Anmerkung:

In überzeugender Weise hat sich de...