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BFH 6.5.2014 GrS 2/13, NWB 27/2014 S. 2000

Finanzgerichtsordnung | Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags

Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, weil der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat, ist nach dem das zuzustellende Dokument i. S. des § 189 ZPO in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das Schriftstück in die Hand bekommt.

Anmerkung:

Der Große Senat des BFH hat die Frage, ob es für den Zugang einer fehlerhaften Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten auf den Zeitpunkt ankommt, in dem mit einer Entnahme des Schriftstücks aus dem Briefkasten gerechnet werden kann, oder ob der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Empfänger das Schriftstück in die Hand bekomm...