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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 10/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Fehler eines Verwaltungsaktes, deren isolierte Korrektur gemäß § 45 SGB X ausgeschlossen ist, können gleichwohl im Rahmen des Zugunstenverfahrens (§ 44 SGB X) berichtigt werden.

2. Probatorische Leistungen müssen mir einem arithmetisch gemittelten Punktwert von mindestens 2,56 Ct vergütet werden. Die Bildung eines nach den Leistungsanteilen im Primär- und Ersatzkassenbereich gewichteten Mittelwerts ist nicht zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
SAAAE-67768

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