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Gesetzgebung – Keine Einwendungen gegen Reform des Lebensversicherungsrechts (Bundesrat)
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. 6. 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben.
Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.
Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mitt...