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StuB Nr. 12 vom Seite 464

Verlustabzug nach § 8c KStG bei unterjährigem Anteilserwerb

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian, Frankfurt/M.

bBeim unterjährigen Erwerb von Anteilen einer Kapitalgesellschaft ergeben sich hinsichtlich des Verlustabzugs nach § 8c KStG besondere Fragestellungen. Im Fokus steht die Aufteilung des Gesamtergebnisses. Dabei wird in der Praxis nach Maßgabe des NWB GAAAC-84535 (BStBl 2008 I S. 736) typischerweise entweder eine zeitanteilige Aufteilung vorgenommen oder ein Zwischenabschluss erstellt. Nach einem aktuellen Entwurfschreiben zu § 8c KStG soll nach „wirtschaftlichen Kriterien“ aufgeteilt werden (BMF, Entwurfschreiben vom - IV C 2 - S 2745a/09/10002: 004 NWB CAAAE-63041).

I. Ergebnisaufteilung

Beispiel 1

Die M-AG hält alle Anteile an der V-GmbH. Zum veräußert die M-AG sämtliche Anteile an die E-GmbH. Im Jahr 13 erzielt die V-GmbH einen steuerlichen Verlust von 120.

Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber (oder diesem nahe stehende Personen) übertragen, sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Ver...