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EU-Parlament verabschiedet Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in den Lagebericht
Das EU-Parlament hat am eine Änderungsrichtlinie zur EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) verabschiedet, nach der Unternehmen von öffentlichem Interesse, die während des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, eine nichtfinanzielle Erklärung in ihren Lagebericht aufnehmen müssen.
Gegenstand der Berichterstattung sind mindestens Angaben zu
Umweltbelangen,
Sozialbelangen,
Arbeitnehmerbelangen,
zur Achtung der Menschenrechte sowie
zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
Die Unternehmen müssen ihr Geschäftsmodell sowie für jeden der genannten Bereiche die verfolgte Strategie und deren Ergebnisse, die wesentlichen Risiken und die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren beschreiben. Verfolgt ein Unternehmen in e...