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OFD Frankfurt | Einordnung einer ausländischen Gesellschaft als Körperschaft oder als Personengesellschaft
Zur Frage, ob ausländische Gesellschaften für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen sind, nimmt die Stellung. Beteiligen sich mehrere inländische Personen an einer ausländischen Personengesellschaft, Bauherren- oder Grundstücksgemeinschaft, sind die Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen, weil auch diese Einkünfte grundsätzlich der deutschen Besteuerung unterliegen. Eine Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a und Abs. 2 AO kommt nicht in Betracht, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein DBA besteht, wonach diesem das ausschließliche Besteuerungsrecht für die inländischen Beteiligten zusteht. Gestattet das DBA die Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG, sind nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO die ausländischen E...