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Die EU-Erbrechtsverordnung in Italien
Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung
Am tritt der Großteil der Bestimmungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/12 vom in Kraft. Diese Verordnung (ErbRVO) dient dazu, Klarheit hinsichtlich der vielfältigen Fragen bei grenzüberschreitenden Erbschaften bzw. Nachlassregelungen innerhalb des Gemeinschaftsraums zu schaffen. Laut Schätzungen werden jährlich ca. 450.000 derartige Erbschaften eröffnet. Daher wurde ein weitgehend einheitlicher Weg für deren Durchführung vom europäischen Gesetzgeber geschaffen, so dass zukünftig für 25 der 28 Mitgliedstaaten die Bestimmungen dieser Verordnung zur Anwendung kommen, während die vorher geltenden Bestimmungen des jeweiligen IPR nur mehr beschränkt gelten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Materielles italienisches Erbrecht
1. Die Erbfolge
Das materielle italienische Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Codice Civile) im 2. Buch, in den Titeln I–IV geregelt. Es kennt neben der gesetzlichen Erbfolge auch die Möglichkeit, den Nachlass noch zu Lebzeiten alternativ zur gesetzlichen Erbfolge zu regeln, sofern gewisse Voraussetzungen eingehalten werden.
2. Die gesetzliche Erbfolge
[i]Nähere Verwandtschaftsgrade verdrängen ferne bei der gesetzlichen ErbfolgeImmer dann, wenn der Erblasser kein Testament ...